Wir bitten um Einhaltung der

  • FFP2-Maskenpflicht im Kassenbereich, im Tropenhaus  und in den Toiletten und überall, wo ein 2 Meter Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Keine FFP2 Maskenpflicht im Freigelände, außer dort, wo ein 2 Meter Abstand nicht eingehalten werden kann.